An- und Abflug auf den Flughafen Rhein-Main in Frankfurt

So spektakulär die Spuren eines durch-schnittlichen Tages in Großostheim auch aussehen, wird doch deutlich dass wir direkt unter einem großflächigem Lärm- teppich liegen. Die Flugzeuge fliegen teils in niedriger Höhe von bis zu 1000 Metern über unseren Ort, um dann in einer S-Kurve nach Stockstadt abzudrehen und über Alzenau auf den Landeanflug ein- schwenken. Die Flugspuren und Details können Sie für jeden Tag bei der DFS (Deutsche Flugsicherung) kostenfrei  HIER abfragen.

 


Dabei wäre die Lösung so einfach: Bisher sinken die Flugzeuge zirka 30-40 Meilen (50-65 km) vor dem Flughafen auf eine tiefere Höhe, bleiben da eine gewisse Strecke um dann in 2 oder 3 weiteren Stufen zu sinken und jeweils auf dieser neuen Höhe zu fliegen, bis sie tatsächlich wenige Kilometer vor der Landebahn den direkten Sinkflug (aus dann ca. 1000 Metern Höhe) einleiten. Die Lösung wäre ein kontinuierlicher Sinkflug (Continuous Descent Operations/Approach - DCO/CDA). Damit blieben die Flugzeuge länger in der Höhe und würden dann in einem Zug bis zur Landung sinken. Anschaulich erklärt ist dieses Verfahren in der Grafik der DFS - Deutsche Flugsicherungs GmbH, die sie HIER finden.

 

Es müsste kein großflächiger Lärmteppich über unsere Region gelegt werden und der Betrieb am Flughafen Frankfurt hätte keine Einschränkungen. An anderen Flughäfen (z.B. London-Heathrow) ist dies die übliche Anflugart. Weshalb die deutsche Flugsicherung dies hier nicht durchführt und mit allerlei Ausreden (Beeinträchtigung Flughafenkapazität) verhindert bleibt ihr Geheimnis.

Durch die Bürgerproteste in anderen Gemeinden unseres Landkreises und der Bürgerinitiative "Himmel ohne Höllenlärm" aufmerksam geworden, haben sich zwischenzeitlich einige Bürgermeister zusammen geschlossen um sich hier zusammen für Ihre Bürger für mehr Lärmschutz einzusetzen. Eine gute Entscheidung, wenn auch spät und im Moment noch ohne nennenswerte Erfolge.

 

Die BI informiert ausführlich über die Problematik auf Ihrer Internet Seite, die sie HIER finden.

Auch beim Deutschen Fluglärmdienst e.V. finden Sie viele Hinweise, was jeder von uns tun kann. Dieser betreibt im übrigen im benachbarten Schaafheim eine Meßstation, so dass hier die Lärmwerte direkt aus unserem Bereich abgefragt werden können. Schauen Sie mal rein!

 


Flugverkehr am Verkehrslandeplatz Großostheim

Da der Verkehrslandeplatz im weiteren Anflugbereich des Flughafens Frankfurt (Luftraum C) liegt, gibt es für die an- und abfliegenden Luftfahrzeuge eine Höhenbegrenzung von 3.500 Fuss (ca 1.000 Meter) die zu beachten sind. Zum anderen gibt es die sogenannte Platzrunde über die Flugzeuge die Landebahn ansteuern sollen. Auch hier gibt es entsprechende Höhen (z.B. für Motorflugzeuge 1.400 Fuss (ca. 425 Meter) in denen auf der Platzrunde bis zum Endanflug anzusteuern ist. Diese Platzrunde befindet sich nördlich des Flugplatzes im Bereich B469-B26-östlicher Ortsrand Ringheim-Flugplatz).

Einen Lageplan sowie technische Details zum Landeplatz finden Sie bei www.airports.de oder HIER.

Lärmquellen

Hauptsächliche Lärmquellen sind hier die Motoren der Sportflugzeuge und das Warmlaufen derselben. Durch die für den Start- und Landevorgang und die relativ niedrige Höhe der Platzrunde wird der Motorenlärm leider auch in den Wohngebieten deutlich wahrgenommen.

Lärmschutzmaßnahmen

Der örtliche Flugsportclub Aschaffenburg-Großostheim e.V. (FSCA) als Betreiber des Lande-platzes hat seine Mitglieder darauf hingewiesen, nicht über Wohngebiete an- oder abzufliegen und auch andere Piloten sind angehalten dies zu beachten. Eine rechtliche Handhabe hat der FSCA jedoch nicht diesem Appell mittels Bußgeldern Nachdruck zu verleihen.


Als weitere Maßnahme beinhalten die Landegebühren für die einzelnen Luftfahrzeuge eine Komponente in Bezug auf die Lautstärke. So müssen Piloten mit besonders lauten Flugzeugen eine höhere Gebühr entrichten als bei Verwendung eines Flugzeugs mit neuester Technik. Inwieweit diese recht geringen Gebühren hier tatsächlich einen messbaren Einfluß ausüben und vielleicht vermehrt zur Verwendung lärmgemindeter Flugzeuge führt ist uns nicht bekannt. Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten des FSCA.


Der Flugbetrieb ist hauptsächlich auf den Bereich von Sonnenauf- bis -untergang ausgerichtet, wobei für nächtliche Flugbewegungen nur 50 Starts bzw. Landungen pro Jahr genehmigt sind. Diese werden unserer Kenntnis zum Schutz der Bevölkerung derzeit nicht voll ausgeschöpft.


Hubschrauberverkehr am Verkehrslandeplatz Großostheim

Am Verkehrslandeplatz gibt es derzeit einen regelmäßigen Hubschrauberbetrieb eines privaten Unternehmens, welches Schulungs- und Übungsflüge durchführt. Weiter möchte die Bundespolizei hier einen Hubschrauber vom Typ Eurocopter EC135 oder EC155 fest stationieren, welcher unbeschränkt auch in den Nacht- und Tiefschlafzeiten der Bevölkerung eingesetzt werden darf. Ab dem 1. Dezember 2014 soll nunmehr der Hubschrauber stationiert werden, wie Hier der Presse zu entnehmen ist.

Lärmquellen

Hauptsächliche Lärmquellen beim Hubschrauberverkehr sind zum einen die Rotoren, welche das hubschraubertypische "flap-flap-Geräusch" erzeugen als auch die Turbinen, welche vor dem Start des Hubschraubers auf Betriebstemperatur warmlaufen.

Im Gegensatz zu den Schulungs- und Übungsflügen eines gewerblichen Hubschrauberbetreibers setzt die Bundespolizei (Fliegerstaffel Fuldatal) relativ moderne Fluggeräte ein, die in Bezug auf die Lärmentwicklung im weitesten Sinne auf dem aktuellem Stand sind. Auch durch die Erfahrung der eingesetzten Piloten lassen sich beispielsweise durch schnellen Steig- oder Sinkflug und Einstellung der entsprechenden Blattgeometrie die störenden Flügelgeräusche etwas reduzieren.

Lärmschutzmaßnahmen

Die Genehmigung für den Nachtflugbetrieb des Hubschraubers der Bundespolizei enthält ebenfalls entsprechende Vorgaben und der An- und Abflug ist paralell zur B469 zu führen - also möglichst weit entfernt von den Wohngebieten. Weiter sind die Piloten angehalten, die Standlaufzeiten und Schwebeflugwege kurz zu halten. Sollten Sie Einblick in die Details der Genehmigung wünschen, kann diese beim Luftamt Nordbayern angefordert werden oder sie hinterlassen uns eine kurze Nachricht in unserem Kontaktbereich. Auch in unseren Links im Mitgliedsbereich finden sie die entsprechenden Internetseiten hinterlegt.